Haus- und Badeordnung

Haus- und Badeordnung Hallenbad Diez-Limburg GmbH

Was müssen Eltern beachten, wenn die Kinder alleine ins Oranienbad gehen?
  • Dein Kind muss mindestens das 10. Lebensjahr vollendet haben.
  • Ein Kinderausweis/Schülerausweis (oder andere Dokumente mit Altersnachweis) muss das Alter des Kindes bestätigen können.
  • Dein Kind muss einen Nachweis über die Schwimmfähigkeit (mindestens: Deutscher Schwimmpass in Bronze) mitbringen und bei Bedarf an der Kasse vorlegen.

I. Allgemeines
  1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der gesamten Anlage, um gesundheitliche und wirtschaftliche Risiken sowie gegenseitige Beeinträchtigungen im Vorhinein auszuschließen.
  2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Entrichten des Eintritts erkennt der Besucher diese sowie alle folgenden zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit dienenden Anordnungen an.
  3. Die Anlage ist pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Sachbeschädigung haftet der Besucher für den entstandenen Schaden. Bei schuldhafter Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld in Höhe des erforderlichen Reinigungsaufwands erhoben werden.
  4. Es ist alles zu unterlassen was den guten Sitten, Anstand sowie Diffamierungen ethnischer Minderheiten zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten und werden zur Anzeige gebracht.
  5. Der Badbetreiber sowie das Personal des Oranienbades üben gegenüber den Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können zeitlich begrenzt oder dauerhaft vom Besuch ausgeschlossen werden. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld.
  6. Das Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Raucherzonen gestattet.
  7. Fundgegenstände werden vom Personal entgegengenommen und nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
  8. Nicht gestattet sind Musikinstrumente, Medienwiedergabegeräte sowie Rundfunk- oder Fernsehgeräte.
  9. Die Nutzung von Smartphones oder anderen elektronischen Medien ist nach dem Entrichten des Eintritts nicht mehr gestattet; ausgenommen sind E-Book-Reader.
  10. Das Fotografieren ist nur in Absprache mit dem anwesenden Aufsichtspersonal gestattet.
  11. Wünsche, Anregungen und Kritik nimmt das Personal entgegen.
II. Öffnungszeiten und Zutritt
  1. Der Besuch des Oranienbades steht grundsätzlich jeder Person frei. In bestimmten Bereichen gelten Einschränkungen. Diese können zum Beispiel durch Vereinsschwimmen oder Belegung durch Kurse auftreten.
  2. Jeder Besucher muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein.
  3. Der Zutritt ist nicht gestattet für:
    • Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen.
    • Personen, die Tiere mit sich führen.
    • Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetztes (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden oder Hautausschlägen (z.B. Schuppen, Schorf) leiden, die sich ablösen und in das Wasser übergehen können.
  4. Kinder, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen das Bad nur in Begleitung eines Erwachsenen und unter dessen Verantwortung benutzen. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist Kindern die Benutzung ohne eine Begleitperson erlaubt, sofern sie zumindest im Besitz des deutschen Schwimmpasses in Bronze sind. Der Besitz des Schwimmpasses ist auf Verlangen des Personals nachzuweisen.
  5. Personen, die sich nicht ohne fremde Hilfe sicher fortbewegen können, sich nicht selbstständig an- und auskleiden können, oder die zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen neigen, sowie geistig behinderten Personen ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer verantwortlichen Begleitperson gestattet, die gegebenenfalls in der Lage ist, notwendige Hilfe zu leisten.
  6. Der Saunabereich ist für Kinder unter 1m Körpergröße ausgeschlossen.
  7. Die Öffnungszeiten, der Einlassschluss und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekannt gegeben und sind Bestandteil der Haus- und Badeordnung.
  8. Die Nutzungszeit schließt das Aus- und Ankleiden ein. Bei Überschreitung besteht Nachzahlungspflicht.
  9. Für Kursangebote gelten besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten.
  10. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Bereiche besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.
  11. Erworbene Zutrittsberechtigungen werden nicht zurückerstattet.
  12. Bei Verlassen der Anlage erlischt grundsätzlich die Zutrittsberechtigung.
  13. Das Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
III. Bad-/Saunanutzung
  1. Die Badezeit beträgt einschließlich Aus- und Ankleiden je nach gezahltem Eintritt 1,5h, 3h bzw. Tageskarte, Sauna 3h bzw. Tageskarte. Bei Überschreitung der Zeit besteht Nachzahlungspflicht. Bei kürzerem Aufenthalt besteht kein Anspruch auf Nachlass oder Rückzahlung.
  2. Den Garderobenschrank hat der Badegast selbst zu verschließen. Für den Schlüssel ist der Besucher eigenverantwortlich. Bei Verlust ist der aktuell gültige Betrag für den Schlüsselverlust zu entrichten, der beim Auffinden zurückerstattet wird. In derartigen Fällen ist vor Aushändigung des Schrankinhaltes das Eigentum nachzuweisen.
  3. Nach Betriebsschluss verschlossene Garderobenschränke und Wertfächer werden vom Personal geöffnet. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.
  4. Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
  5. Sowohl das Bad als auch die Sauna sind nur nach vorheriger gründlicher textilfreier Körperreinigung zu nutzen. Die Verwendung von Seife oder Shampoo ist außerhalb der Duschräume nicht gestattet.
  6. Das Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben o.ä. sind nicht erlaubt.
  7. Außerhalb des textilfreien Bereiches ist allgemein übliche Badekleidung zu tragen. Die Entscheidung, ob eine Badekleidung den Anforderungen entspricht, obliegt dem Aufsichtspersonal.
  8. Das Tragen von Unterwäsche unter der Badebekleidung ist nicht gestattet.
  9. Ausnahmen für Schulen, Vereine und Gruppen werden gesondert geregelt.
  10. Das Reservieren von Stühlen und Liegen in der Anlage ist nicht gestattet. Aus Gründen der Rücksichtnahme und Fairness müssen nicht benutzte Stühle und Liegen frei geräumt werden. Ein Anspruch auf eine eigene Bestuhlung besteht nicht. Das Personal ist berechtigt, länger ungenutzte Liegen und Stühle zu räumen.
  11. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist im angemessenen Rahmen, in den dafür vorgesehenen Bereichen zulässig. Das Mitbringen von Alkohol ist nicht zulässig!
  12. Behälter aus zerbrechlichen Materialien dürfen nicht mitgebracht werden.
  13. Nichtschwimmer dürfen Schwimmer- und Springerbecken nicht benutzen!
  14. Das Ausüben eines Gewerbes ist nur mit Zustimmung der Hallenbad Diez – Limburg GmbH gestattet.
  15. Beim Springen von der Sprunganlage ist zu beachten:
    • Die Sprunganlage darf nur benutzt werden, wenn diese durch das            Aufsichtspersonal frei gegeben wurde.
    • Das Springen geschieht auf eigene Gefahr.
    • Die Sprunganlage darf nur einzeln betreten werden.
    • Auf dem 1m Brett ist das Trampolinspringen nicht gestattet.
    • Der Sprungbereich muss frei von jeglichen Personen sein.
    • Das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Freigabe der Sprunganlage ist untersagt.
  16. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken ist verboten.
  17. Das Benutzen von Tauch- und Trainingsutensilien wie Flossen und/oder Paddels bedarf der Zustimmung durch das Personal. Schwimmbrillennutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.
  18. Die Sauna ist eine textilfreie Zone. Außerhalb der Dusch- und Schwitzräume ist ein umhüllendes Handtuch oder ein Bademantel zu tragen.
  19. Kinder unter 1m Körpergröße sind vom Saunabesuch ausgeschlossen. Sonderveranstaltungen sind davon ausgenommen. (siehe Punkt V. Ausnahmen)
  20. In der Sauna gilt vor der Benutzung des Kaltwasser-Tauchbeckens Duschpflicht.
  21. Das Mitbringen jeglicher Sauna und Dampfbadzusätze sind im Oranienbad untersagt, Aufgüsse und Zusätze sind nur durch unterwiesenes Personal erlaubt.
  22. In der Außensauna werden zu festgelegten Zeiten Aufgüsse angeboten. Aufgüsse auf die Öfen dürfen nur vom Saunapersonal durchgeführt werden.
  23. Die Liege- und Sitzgelegenheiten in den Schwitzräumen dürfen nur mit einer geeigneten Unterlage benutzt werden, ausgenommen davon sind die Sitze im Dampfbad.
  24. Im Saunaruheraum haben sich die Gäste so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht belästigt oder gestört werden.
  25. Während der Damensauna ist männlichen Badegästen der Zutritt zur Sauna untersagt. Männlichem Personal ist das Betreten zu Arbeitszwecken gestattet.
  26. Badesandalen dürfen aus hygienischen Gründen nicht in den Schwitzräumen getragen werden.
  27. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen sollen vorab mit einem Arzt klären, ob besondere Risiken bestehen.
IV. Haftung
  1. Die Badegäste benutzen das Bad einschließlich aller Einrichtungen auf eigene Gefahr.
  2. Jeder Badegast muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, welches z.B. durch nass belastete Bodenflächen entsteht. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Rutschfeste Badeschuhe sind empfehlenswert. Bei Unfällen oder sonstigen Schäden tritt eine Haftung nur ein, wenn dem Bäderpersonal Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
  3. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
  4. Für den Verlust von Wertsachen und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Die gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Besuchers liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
  5. Bei Verlust der Mehrfachkarte kann nach Angabe der Daten oder Vorlage des Kassenbons die Karte gesperrt werden und eine neue Mehrfachkarte ausgestellt werden. Andernfalls bestehen keine Ansprüche die Eintritte zu erstatten. Das Pfand der Karte kann nicht ausgezahlt werden.
  6. Bei Verlust der Einzel- bzw. Mehrfachkarte innerhalb der Anlage wird der Tagessatz fällig.
  7. Bei Verlust eines Schlüssels wird vor Öffnung des Schrankes ein Pauschalbetrag gemäß gültiger Preisliste in Rechnung gestellt.
  8. Den Erziehungsberechtigten obliegt die Aufsichtspflicht für ihre Kinder. Die Nichteinhaltung ebendieser kann Haftungsansprüche gegen die Erziehungsberechtigten auslösen.
V. Ausnahmen

Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb und das Schulschwimmen. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.